Einbürgerung Dresden: zwölfmal langsamer als anderswo

Wartezimmer im Amt

Wer in Dresden Deutscher werden möchte, braucht vor allem eins: Geduld. Während in Meerbusch bei Düsseldorf ein Antrag im Schnitt in rund drei Monaten durch ist, bearbeitet die Dresdner Einbürgerungsbehörde derzeit Fälle, die im März 2023 eingegangen sind. Rechnet man die Wartezeit auf einen Termin zur Antragstellung hinzu, vergehen in Dresden schnell drei bis vier Jahre. Allein bei der reinen Bearbeitung ist das rund das Zwölffache der schnellsten Ämter im Land.

Dieser Beitrag ordnet die Zahlen ein: wie lange es in Dresden konkret dauert, wie andere Städte im Vergleich abschneiden, warum ausgerechnet hier so viel liegen bleibt und was man als Antragsteller tun kann.

Die Lage in Dresden in Zahlen

Die Dresdner Zahlen sind eindeutig, und sie sind nicht schön.

  • Schon bis zu einem Jahr vergeht oft, bis man überhaupt einen Termin bekommt, um den Antrag stellen zu dürfen. Diese Wartezeit steht vor allem anderen.
  • Rund 31 Monate vergehen dann, bis ein Antrag in die abschließende Sachbearbeitung kommt. Anfang 2024 waren es noch etwa 18 Monate, Ende 2024 schon 26.
  • Im Februar 2026 lagen rund 3.850 Anträge unbearbeitet.
  • 2025 gingen 1.108 neue Anträge ein, abgeschlossen wurden aber nur 667 Einbürgerungen, dazu 42 Ablehnungen.
  • 2024 war das Verhältnis noch krasser: gut 2.000 neue Anträge, aber nur 629 abgeschlossene Einbürgerungen.

Solange mehr Anträge eingehen als abgearbeitet werden, wächst der Berg weiter. Genau das passiert in Dresden seit Jahren. Die Behörde bearbeitet, Stand Anfang 2026, Fälle aus dem März 2023.

Die realistische Gesamtdauer: vier bis fünf Jahre

Wer die einzelnen Etappen zusammenzählt, landet bei einer Zahl, die kaum jemand vor der ersten Anfrage auf dem Schirm hat.

  • Termin zur Antragstellung: bis zu 1 Jahr Wartezeit.
  • Bearbeitung bis zur Entscheidung: derzeit rund 3 Jahre.
  • Aushändigung der Einbürgerungsurkunde: noch einmal Wochen bis Monate bis zum Übergabetermin.

Zusammen sind das leicht vier bis fünf Jahre vom ersten Kontakt bis zur Urkunde. Die Annahme ist also realistisch, sie beruht aber vor allem auf Terminwartezeit und Bearbeitung, nicht auf dem Druck der Dokumente. Zur Klarstellung: Die Einbürgerungsurkunde wird nicht in einer Druckerei gedruckt, sondern von der Behörde ausgestellt und bei einem Termin übergeben. Der Reisepass, der tatsächlich von der Bundesdruckerei kommt und dort bundesweit rund sieben bis acht Wochen Lieferzeit hat, wird erst danach beantragt, wenn man bereits Deutscher ist. Er verlängert das eigentliche Einbürgerungsverfahren also nicht um Jahre, sondern hängt am Ende nur um Wochen dran.

Siehe auch: Terminvergabe für Einbürgerungsanträge in Dresden

Städtevergleich: Wo es schnell geht und wo nicht

Die folgende Tabelle beruht auf ausgewerteten Erfahrungsberichten von Antragstellern (Datenbasis: Citizify, Stand Februar 2026) sowie öffentlichen Angaben der Städte. Es sind reale, selbst gemeldete Bearbeitungszeiten ab Antragstellung bis zum Bescheid, keine amtlichen Durchschnitte. Die Wartezeit auf einen Termin zur Antragstellung ist dabei noch nicht eingerechnet und kommt vielerorts obendrauf.

StadtBundeslandØ BearbeitungTempo
MeerbuschNRWca. 3 Monatesehr schnell
BonnNRWca. 4,5 Monatesehr schnell
DarmstadtHessenab ca. 4,5 Monate*schnell
BremenBremenca. 7 Monateschnell
GummersbachNRWca. 9 Monatemittel
BerlinBerlinca. 9,5 Monatemittel
DüsseldorfNRWca. 10 Monatemittel
DortmundNRWca. 10 Monatemittel
StuttgartBaden-Württembergca. 10,5 Monatemittel
EssenNRWca. 11,5 Monatemittel
KölnNRWca. 12 Monatemittel
AachenNRWca. 12 Monatemittel
NürnbergBayernca. 13 Monatemittel
KaiserslauternRheinland-Pfalzca. 13 Monatelangsam
Frankfurt am MainHessenca. 14 Monatelangsam
HamburgHamburgca. 15 Monatelangsam
HannoverNiedersachsenca. 15 Monatelangsam
MünchenBayernca. 17 Monatelangsam
KonstanzBaden-Württembergca. 17 Monatelangsam
GöttingenNiedersachsenca. 18 Monatelangsam
OffenbachHessenca. 19 Monatelangsam
ChemnitzSachsenca. 2 Jahresehr langsam
DresdenSachsenbis zu 3 Jahre**sehr langsam
LeipzigSachsenca. 3,5 Jahresehr langsam

* Darmstadt schwankt stark: mit beschleunigtem Verfahren rund 4,5 Monate, sonst bis zu zwei Jahre.
** Für Dresden zeigen die wenigen abgeschlossenen Erfahrungsberichte im Schnitt rund 1,5 Jahre. Die amtliche Realität ist schlechter: Wer heute wartet, kommt erst nach etwa 31 Monaten in die Bearbeitung, insgesamt sind es rund drei Jahre. Der Grund für die Differenz: Abgeschlossen werden zuerst die einfachen Fälle, der Durchschnitt der Fertigen sieht dadurch besser aus, als der Rückstau tatsächlich ist.

Zwei Dinge fallen sofort auf. Erstens: Die schnellen Ämter liegen fast alle in Nordrhein-Westfalen, oft in kleineren Städten. Zweitens: Die beiden sächsischen Großstädte Dresden und Leipzig bilden zusammen das Schlusslicht. Das ist kein Zufall.

Stimmt der Vergleich? Rund zwölfmal länger als das schnellste Amt

Kurz gesagt: Ja, der Größenordnung nach stimmt er. Stellt man die reinen Bearbeitungszeiten ab Antragstellung gegenüber, steht Dresden mit rund drei Jahren gegen Meerbusch mit rund drei Monaten. Das ist etwa das Zwölffache.

Und damit ist die Wartezeit auf den Termin, den man in Dresden überhaupt erst braucht, um den Antrag stellen zu dürfen, noch gar nicht mitgerechnet. Zählt man sie hinzu, wächst die Gesamtdauer auf drei bis vier Jahre, und der Abstand zum schnellsten Amt wird noch größer. Der Kern bleibt aber schon ohne diese Rechnung deutlich genug: Für dasselbe Verfahren, dieselben Voraussetzungen und dieselbe Gebühr wartet man in Dresden rund zwölfmal so lange wie in Meerbusch.

Warum dauert es in Dresden so lange?

Mehrere Faktoren kommen zusammen.

Der Reformschub von 2024. Seit dem 27. Juni 2024 gilt das neue Staatsangehörigkeitsrecht. Die nötige Aufenthaltszeit sank von acht auf fünf Jahre, in Sonderfällen auf drei, und die doppelte Staatsbürgerschaft ist seither generell erlaubt. Beides zusammen hat bundesweit einen historischen Antragsstau ausgelöst. Auf einen Schlag wurden Hunderttausende einbürgerungsberechtigt, die vorher noch warten mussten oder ihren alten Pass nicht aufgeben wollten.

Zu wenig Personal. Die Behörden waren auf diese Welle nicht vorbereitet. In vielen Ämtern bearbeitet eine einzige Sachbearbeiterin mehrere hundert Akten parallel. Dresden hat den Personalaufwuchs nach Einschätzung von Ausländerrat und mehreren Stadtratsfraktionen zu spät und zu zögerlich angegangen.

Wenig Digitalisierung. Ämter, die Anträge digital annehmen und bearbeiten, sind deutlich schneller. Bonn und Meerbusch gehören dazu. Wo alles auf Papier läuft, staut es sich.

Politische Prioritäten. Der Ausländerrat Dresden hat öffentlich kritisiert, dass drei Jahre Wartezeit rechtsstaatlich nicht hinnehmbar seien, und der Stadtverwaltung fehlende Strategie vorgeworfen. Auch SPD und Grüne im Stadtrat fordern seit Längerem eine schnellere Abarbeitung. Passiert ist bislang wenig.

Zur Einordnung: Der bundesweite Stau wird sich nach Einschätzung von Fachleuten frühestens Ende 2027 entspannen, wenn alle Länder Personal aufgestockt haben. Dresden liegt dabei am hinteren Ende.

Kann man in eine schnellere Stadt ziehen?

Theoretisch ja, praktisch mit vielen Haken.

Zuständig für die Einbürgerung ist die Behörde am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts. Wer wirklich umzieht, also seinen Lebensmittelpunkt verlagert und sich ummeldet, wechselt damit auch die zuständige Behörde. Ein Umzug von Dresden nach Bonn oder Meerbusch kann die Sache also tatsächlich beschleunigen.

Aber: Ein reiner Scheinwohnsitz reicht nicht. Die Behörde prüft den tatsächlichen Aufenthalt. Ein bereits gestellter Antrag wird beim Umzug an die neue Behörde abgegeben, landet dort aber nicht automatisch vorne, und die Voraussetzungen werden neu geprüft. Dazu kommen die Realitäten eines Umzugs: Job, Wohnung, Familie, Kinder in der Schule. Für die meisten Menschen ist ein Umzug allein wegen der Einbürgerung keine realistische Option, für Einzelne mit ohnehin flexibler Lebenssituation aber durchaus ein gangbarer Weg.

Wer diesen Schritt erwägt, sollte vorher bei der Wunschbehörde die aktuelle Bearbeitungszeit erfragen und sich rechtlich beraten lassen, damit aus dem Zeitgewinn kein Bumerang wird.

Was kann man gegen die lange Wartezeit tun?

Man ist dem Amt nicht völlig ausgeliefert. Diese Mittel gibt es, der Reihe nach.

Dresden ist hier ein Sonderfall. Wer sich per E-Mail an die Staatsangehörigkeitsbehörde wendet, bekommt eine automatische Antwort, die im Kern mitteilt: Fragen zum Bearbeitungsstand, Nachfragen zum Eingang von Unterlagen sowie Beschwerden und Mahnungen über lange Bearbeitungszeiten werden generell nicht beantwortet. Die Behörde begründet das mit „Optimierungsprozessen“: Sachstandsanfragen könnten das Verfahren nicht beschleunigen und erzeugten nur zusätzliche Arbeit. Man werde sich selbst melden, sobald ein Antrag in die abschließende Bearbeitung geht.

Das ist nachvollziehbar und zugleich das eigentliche Problem: Der übliche erste Schritt, das freundliche Nachfragen, läuft in Dresden ins Leere. Wer hier vorankommen will, muss die weicheren Mittel überspringen.

1. Nachfragen und Frist setzen. An sich der erste Schritt: ein sachliches Schreiben mit Bitte um Sachstand und angemessener Frist. In Dresden verpufft das an der oben zitierten Textbaustein-Antwort. Sinnvoll ist es hier trotzdem, weil eine schriftliche, nachweisbare Fristsetzung die Grundlage für den nächsten Schritt bildet, auch wenn keine inhaltliche Antwort kommt.

2. Untätigkeitsklage. Das wirksamste Mittel, und in Dresden faktisch das einzige, das die Behörde noch zu einer Reaktion zwingt. Nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann man Klage erheben, wenn die Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb angemessener Frist entscheidet, in der Regel nach drei Monaten Untätigkeit. Bei Einbürgerungen gelten die Gerichte längere Zeiträume oft noch als vertretbar, ab etwa einem Jahr ohne Fortschritt stehen die Chancen aber gut. Viele Antragsteller berichten, dass allein die Klage oder schon deren Androhung ihren Fall in Bewegung gebracht hat. Vorher sollte man sich anwaltlich beraten lassen.

3. Vollständige Unterlagen. Der häufigste hausgemachte Verzögerungsgrund sind fehlende oder falsche Dokumente. Wer von Anfang an exakt liefert, was verlangt wird, spart Monate.

4. Proaktiv bleiben. Ändert sich etwas an der eigenen Situation, sollte die Behörde es sofort erfahren. Wer erreichbar ist und schnell nachreicht, rutscht nicht ans Ende der Schlange.

5. Politischer Druck. Eingaben an den Petitionsausschuss, Kontakt zu Stadtratsfraktionen oder zum Ausländerrat wirken nicht im Einzelfall sofort, erhöhen aber den Druck auf die Verwaltung, endlich aufzustocken.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine journalistische Übersicht und keine Rechtsberatung. Für den eigenen Fall, besonders vor einer Untätigkeitsklage, ist der Gang zu einem Fachanwalt für Migrations- oder Verwaltungsrecht der sichere Weg.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Einbürgerung in Dresden?

Aktuell rund drei Jahre ab Antragstellung. Bis ein Antrag überhaupt in die abschließende Bearbeitung kommt, vergehen etwa 31 Monate. Anfang 2026 bearbeitete die Behörde Fälle aus dem März 2023.

Wie lange dauert das gesamte Verfahren in Dresden vom ersten Kontakt bis zur Urkunde?

Realistisch vier bis fünf Jahre. Auf die Terminwartezeit von bis zu einem Jahr, um den Antrag stellen zu dürfen, folgen rund drei Jahre Bearbeitung und anschließend der Termin zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Der Reisepass der Bundesdruckerei mit rund sieben bis acht Wochen Lieferzeit kommt erst danach und verlängert das Verfahren nicht nennenswert.

Welche Stadt bürgert am schnellsten ein?

Nach ausgewerteten Erfahrungsberichten sind Meerbusch (rund drei Monate) und Bonn (rund viereinhalb Monate) die schnellsten Ämter. Beide liegen in Nordrhein-Westfalen und arbeiten weitgehend digital.

Warum dauert die Einbürgerung in Dresden so lange?

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts von 2024 hat die Antragszahlen stark erhöht, während die Behörde zu wenig Personal hat und kaum digitalisiert arbeitet. Ausländerrat und Stadtratsfraktionen werfen der Stadt zudem fehlende Strategie vor.

Kann ich durch einen Umzug schneller eingebürgert werden?

Grundsätzlich ja, weil die Behörde am Wohnort zuständig ist. Der Umzug muss aber echt sein, ein Scheinwohnsitz reicht nicht. Ein bereits gestellter Antrag wird an die neue Behörde abgegeben und dort neu geprüft.

Was ist eine Untätigkeitsklage?

Eine Klage nach § 75 VwGO, mit der man das Verwaltungsgericht anruft, wenn die Behörde ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist entscheidet. Bei Einbürgerungen ist sie ein häufig genutztes und oft wirksames Mittel gegen überlange Wartezeiten.

Wie viele Anträge liegen in Dresden unbearbeitet?

Im Februar 2026 waren es rund 3.850. 2025 kamen 1.108 neue Anträge hinzu, abgeschlossen wurden nur 667 Einbürgerungen.

Quellen

Stand der Angaben: Juli 2026. Bearbeitungszeiten sind Momentaufnahmen und ändern sich laufend. Die Zahlen der Vergleichstabelle beruhen überwiegend auf freiwilligen Nutzerangaben und sind keine amtlichen Durchschnitte.

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